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Euro-Banknoten und -Münzen
Während einer dreijährigen Übergangsfrist, also
bis
zum 31.12.2001, ist der
Euro
nur als
Buchgeld
verfügbar. Zu Beginn des Jahres 2002 wird der
Euro
dann auch als
Bargeld
(
Banknoten
und
Münzen
)
umlauf
en und spätestens ab dem 1.7.2002 als alleiniges
gesetzliches Zahlungsmittel
im
Euroraum
gelten. In Deutschland
soll
en auf
Euro
lautende
Banknoten
und
Münzen
bereits zum 1.1.2002 alleiniges
gesetzliches Zahlungsmittel
werden. Allerdings wollen der
Einzelhandel
und die
Kreditinstitute
bis
zum 28.2.2002 noch auf DM lautende
Banknoten
und
Münzen
in
Zahlung
nehmen („
modifizierte
Stichtagsregelung“). Die
Deutsche Bundesbank
wird zeitlich unbefristet auf DM lautende
Banknoten
und
Münzen
zum festen
Umtauschkurs
(1,95583 DM je
Euro
) annehmen.
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