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Euro
Der Euro als gemeinsame Währung der an der Europäischen Währungsunion beteiligten Länder stellt den Endpunkt einer dreijährigen Umstellungsphase vom 1.1.1999 bis zum 31.12.2001 dar. In allen beteiligten Ländern wurden die jeweiligen nationalen Währungen auf der Basis unwiderruflicher Euro-Umrechnungskurse auf Euro umgestellt. Damit entfallen für Unternehmen und Haushalte Umtauschgebühren und Wechselkursrisiken zwischen den beteiligten Ländern, wodurch sich verlässliche Kalkulationsgrundlagen ergeben.
1 Euro = 40,3399 Belgische Francs
= 1,95583 Deutsche Mark
= 340,750 Griechische Drachmen
= 5,94573 Finnmark
= 6,55957 Französische Francs
= 0,787564 Irische Pfund
= 1936,27 Italienische Lire
= 40,3399 Luxemburgische Francs
= 2,20371 niederländische Gulden
=13,7603 Österreichische Schilling
= 200,482 Portugiesische Escudos
= 166,386 Spanische Peseten
Am 31.12.1998 wurden zwischen dem Euro und den nationalen Währungen des Euro-Währungsraumes unwiderruflich feste Wechselkurse festgelegt. Seit dem 1.1.1999 stellen die einstmals eigenständigen nationalen Währungen rechtlich nur noch Untereinheiten des Euro dar.
Gemeinsame Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die Voraussetzungen der Einführung des Euro sind gegeben, als am 1. Januar 1999 der Übergang zum gemeinsamen europäischen Währungsraum vollendet ist. Sämtliche Länder, die die Voraussetzungen für die sog. Dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen, werden in einem ersten Schritt die Wechselkurse ihrer Währungen zueinander unwiderruflich fixieren. Gleichzeitig wird eine unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) installiert. Diese wird mit den nationalen Zentralbanken die Geldpolitik der Gemeinschaft definieren.
Möglicherweise werden nicht alle EU-Staaten die Reife zur Teilnahme an der Währungsunion besitzen. Diese Reife ist von der Erfüllung definierter Konvergenzkriterien (Teuerungsrate, Budgetsaldo, Schuldenquote, Zinsabstand zum Referenzwert) abhängig.
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