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Eurocheque
(Euroscheck) Scheck, der als Barscheck aber auch als Verrechnungsscheck Verwendung findet. Der Euroscheck ist auf Einheitsvordrucken ausgefertigt (Vereinheitlichung im Format, graphischer Gestaltung, ausgestattet mit ec-Zeichen auf der Vorder- und Rückseite, dem Nationalstaatssymbol, Zeile für die Kartennummer auf der Rückseite, im Beitragsfeld steht Währung anstelle von DM, es fehlen die Worte ?aus meinem/unseren Guthaben?). Er wird i. d. R. in Verbindung mit der von der Bank ausgegebenen Euroscheckkarte ( Scheckkarte) benutzt. Das Kreditinstitut übernimmt bei Ausstellung eines jeden eurocheques in Verbindung mit der Scheckkarte die Garantiehaftung bis zu einer Höhe von 400 DM. Bei im Ausland in Fremdwährung ausgestellten Schecks ist die Garantiehaftung auf den im jeweiligen Land geltenden Garantiehöchstbetrag begrenzt. Im Inland (Ausland) ausgestellte Euroschecks müssen binnen 8 (20) Tagen vorgelegt werden. Euroschecks werden i. d. R. in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft, den angrenzenden Mittelmeerländern sowie den Staaten Nordafrikas und einigen Ländern Osteuropas akzeptiert.
Der Eurocheque dient in Verbindung mit der dazugehörigen EC-Karte als bargeldloses Zahlungsmittel und als Mittel zur Bargeldbeschaffung. Zwischen dem bezogenen Kreditinstitut und dem Schecknehmer kommt ein Garantievertrag zustande, wenn bei Ausstellung des Eurocheque die zugehörige EC-Karte vorgelegt wird. Das bezogene Kreditinstitut ist bis zu 400 DM bzw. bis zum EC-Garantiehöchstbetrag im jeweiligen Land zur Zahlung verpflichtet.
ist ein Scheck, der in Form eines vereinheitlichten, besonderen Vordrucks von einem Kreditinstitut aufgrund eines internationalen Bankenabkommens an die Kunden ausgegeben wird. Er wird bei Vorlage einer Euro-Scheckkarte (bei einem Kreditinstitut, evtl. auch bei einem Postamt) bis zu einem Betrag von DM 300, -(in verschiedenen Ländern entsprechend in deren Währung) in bar ausbezahlt. Eurocheques werden bei Vorlage der ec-Karte meist auch als Zahlungsmittel (statt Bargeld) akzeptiert.
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