Projekt der Europäischen Börsenvereinigung. Hierdurch wird die internationale Börsenzulassung (15 EU-Börsen, Zürich und Oslo) europäischer Blue Chips sowie der grenzüberschreitende Austausch von kursrelevanten Informationen erleichtert. Die Eurolist-Notierung eines Unternehmens ist von der Realisierung dreier Mindestnormen abhängig. Es sind dies:
(1) die Marktkapitalisierung von mindestens 1 Mrd. ECU,
(2) der Börsenumsatz von mindestens 250 Mio. ECU,
(3) die Notiz an der Heimatbörse seit mindestens einem Jahr sowie die Notiz an mindestens zwei Auslandsbörsen.
Eurolist eröffnet zudem den erleichterten Austausch von kursrelevanten Daten. Diese werden von den Unternehmen an die jeweilige Heimatbörse übermittelt und von dort an die die Mitgliedbörsen ohne Zeitverzug weitergeleitet.