sind in ihren Entscheidungen und Arbeitsweisen nicht an ihr Herkunftsland gebunden, sondern üben ihre Tätigkeit «in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus». Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Kommissionsmitglieder gefaßt. Hauptsitz ist Brüssel. Die Kommission unterhält einen komplexen Verwaltungsapparat mit 24 Generaldirektionen, die für die unterschiedlichsten Sachgebiete zuständig sind (zum Beispiel Außenbeziehungen, Wettbewerb, Verkehr etc.) und nationalen Ministerien entsprechen. Hinzu kommen Ämter (zum Beispiel Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften) und eine Vielzahl horizontaler Dienste (Übersetzungsdienst).