A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Europäische Umweltagentur
Am 7. Mai 1990 durch
Verordnung
des
Rat
es der
Europäischen Union
geschaffenes Rechtsinstitut mit
Sitz
in Kopenhagen, das 1994 seine
Arbeit
aufnahm. Zu seinen
Aufgabenbereich
en zählen die Sammlung,
Auswertung
und der
Austausch
von umweltrelevanten
Information
en aus den
Mitgliedstaaten
. Die
Agentur
soll
als Koordinationsstelle für Forschungsergebnisse und Umwelterhebungen die Tätigkeiten der nationalen,
regional
en,
privat
en und
öffentlich
en Umweltorganisationen bündeln und das von diesen
Einrichtung
en gestellte
Datenmaterial
aufbereiten.
Langfristig
es
Ziel
ist es, die national unterschiedlichen
Methode
n und Nomenklaturen zu
vereinheitlichen
, um eine größere
Kompatibilität
der
Daten
zu erreichen, die einer effektiven
Umweltpolitik
dienen können. Zudem
soll
die
Behörde
Prognosetechniken entwickeln, die durch Ernstfallszenarien
Vorsorge
- und Verhütungsmaßnahmen ermöglichen. Die Umweltagentur wirkt nur in beratender
Funktion
und kann deshalb keine
Programm
e einsetzen oder kontrollieren.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Europäische Politische Gemeinschaft (EPG)
Europäische Union
Weitere Begriffe :
Preiskorridore
Dauerhafter Produktionsfaktor
Finanzierungskontrolle
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum