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Europäische Union (EU)

neuer Name der Europäischen Gemeinschaft (EG) seit 1.11. 1993 durch die Maastrichter Verträge. Ent- stand durch die 1967 vollzogene Fusion der
1. Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, gegründet 1952), der
2. Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, gegründet 1958) und der
3. Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, gegründet 1958). Die Ziele der EU sind: Errichtung eines gemeinsamen Marktes mit zollfreiem Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer, schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik, Förderung des Wirtschaftswachstums und engere Beziehungen zwischen den Mitgliedsländern sowie politische Integration zur Europäischen Union. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügt die EU über folgende vier Organe:
1. Rat der EU (hauptbeschlussfassendes Gremium),
2. Europäische Kommission (Ausführungsorgan des Ministerrats mit Initiativrecht),
3 Europäisches Parlament
(Beratung und Kontrolle) und
4. Europäischer Gerichtshof (überwacht Anwendung und Auslegung der EG-Verträge).
Sitz der EU ist in Brüssel. Mitgliedsländer (2002) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien.

bezeichnet die Zielvorstellung einer politischen Europäischen Union, die von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaften (EG) auf der 1. Pariser Gipfelkonferenz vom 21. Oktober 1972 erstmals verbindlich formuliert wurde. Sie forderten «als vornehmstes Ziel..., in absoluter Einhaltung der bereits geschlossenen Verträge die Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union» bis zum Ende des Jahrzehnts umzuwandeln. Die Definition des Begriffs sowie die politischen Konturen und Strategien des europäischen Integrationsprozesses blieben vage. Unterschiedliche Phasen der Entwicklung hin zu einer «Politischen Union» weisen die verschiedenen von der EG in Auftrag gegebenen Reformberichte auf wie zum Beispiel der Tindemans-Bericht 1974, der Adonnino-Bericht und der Dooge-Bericht 1985, wobei letztere in die am 1. Juli 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) einflössen. Wichtige Schritte auf dem Weg zum europäischen Integrationsprozeß bildeten die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 und die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992. In dem am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneten und am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag über die Europäische Union sind die Vorstellungen zu einer «Politischen Europäischen Union» konkretisiert worden. Die EU besteht gegenwärtig aus 15 Staaten und basiert auf den drei Europäischen Gemeinschaften, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, EWG (jetzt Europäische Gemeinschaft, EG) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM), die nach wie vor weiterbestehen. Die Organe der Gemeinschaften bilden auch die Organe der Europäischen Union.
Nach dem Vertrag von Maastricht ruht die Union auf drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften (Zollunion, Binnenmarkt, der Gemeinsamen Agrarpolitik, Strukturpolitik und der schrittweisen Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion), den Bestimmungen zur Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik. Supranationalität und intergouvernementale Zusammenarbeit stehen in der EU nach wie vor nebeneinander, wobei die souveränen Nationalstaaten durch völkerrechtlich bindende Abkommen bestimmte nationale Hoheitsrechte an die überstaatliche Institution EG abgeben.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation auf Grundlage des Maastricher Vertrags (Vertrag über die Europäische Union (VEU)) von 1992.

Die EU besteht aus „drei Säulen“, der Europäischen Gemeinschaft (Bereich Wirtschaft, Soziales und Forschung), der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Die 15 Mitgliedsstaaten sind die Bundesrepublik Deutschland (82,1 Mio. Bevölkerung (1997) mit 3559 Mrd. DM BIP (1996)), Großbritannien (59,0 Mio. / 2320 Mrd.), Frankreich (58,7 Mio. / 2474 Mrd.), Italien (57,4 Mio. / 2379 Mrd.), Spanien (39,4 Mio. / 1200 Mrd.), Niederlande (15,6 Mio. / 648 Mrd.), Griechenland 10,6 Mio. / 271 Mrd.), Belgien 10,2 Mio. / 457 Mrd.), Portugal (9,9 Mio. / 271 Mrd.), Schweden (8,9 Mio. / 346 Mrd.), Österreich (8,1 Mio. / 359 Mrd.), Dänemark 5,3 Mio. / 240 Mrd.), Finnland (5,1 Mio. / 190 Mrd.), Irland (3,6 Mio. / 145 Mrd.), Luxemburg (0,4 Mio. / 27 Mrd.).

Gemessen an den Zahlen von 1997 beträgt der Anteil von Euroland am weltweiten Bruttosozialprodukt 19,4 Prozent, der Anteil der USA 19,6 Prozent und der Japans 7,7 Prozent. Mit einem Außenhandelsvolumen von 1300 Mrd. DM (660 Mrd. Euro) entfallen zusammen 18,6 Prozent des Welthandels auf das neue Euroland. Die Anteile der Vereinigten Staaten und Japans betragen 16,6 und 8,2 Prozent.

Die EU als Kern eines europäischen Binnenmarktes mit einer einheitlichen Währung bildet in Zukunft den vergrößerten, auf US-Dimensionen angewachsene Markt der europäischen Nation(en). Der Kampf um die Weltmärkte und der Verdrängungswettbewerb, insbesondere in den Sektoren der Hochtechnologie, sind die Triebkräfte für die wirtschaftliche Integration und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Mit dem Euro soll neben dem US-Dollar eine

zweite Weltleitwährung etabliert und die Konkurrenzpositionen europäischer Konzerne im Kampf der Triade gestärkt werden. >Abschöpfung, >Agenda 2000. >AKP,

>ERT, >EFTA, >EU, >Euro, >Euro-Stox, >Europa, >Europäische Atomgemeinschaft. >Europäische Gemeinschaft (EG), >Europäische Union (EU), >Europäische Wirtschaftsraum, >Triade

 

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