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Europäische Währungsunion (EWU)

Auf der Grundlage der Beschlüsse von Maastricht trat zum 1.1. 1999 die europäische Wirtschafts- und Währungsunion in Kraft. Zu diesem Termin geht die Geldpolitik in die Verantwortung einer europäischen Notenbank über, während die Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Händen der Nationalstaaten bleibt. Das herausragende Kennzeichen ist eine für alle Teilnehmerstaaten einheitliche Währung. Zwölf Staaten haben sich ihr bisher angeschlossen: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien (2002). Wer an der EWU teilnehmen will, muss folgende Konvergenzkriterien erfüllen:Budgetdefizit: Die jährliche Nettoverschuldung darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen.
Gesamtverschuldung: Die gesamten Staatsschulden dürfen nicht höher als 60 % des Bruttoinlandsprodukts sein.
Inflation: Die Inflationsrate im Jahr vor dem Beitritt darf höchstens 1,5 % über dem Durchschnitt der drei Länder mit den niedrigsten Raten liegen.
Wechselkursstabilität: Die Bandbreiten im EWS müssen seit zwei Jahren ohne Anpassungen eingehalten werden.
Zinsentwicklung: Die langfristigen Zinssätze sollen nicht mehr als 2 % vom Durchschnitt der drei Länder mit dem niedrigsten Zinsniveau abweichen.

 

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