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Europäische Währungsunion
Am 1. Januar 1999 hat für elf Staaten der EU die Europäische Währungsunion begonnen. In dieser Währungsunion sind die Wechselkurse der Währungen aller Teilnehmerländer untereinander unveränderbar. Die Währungen werden zwischen den Staaten nicht mehr an Devisenbörsen gehandelt. Der Ausschluß von Kursschwankungen hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Warenaustausch. Beim Warenexport muß keine Firma mehr befürchten, daß Aufwertungen der eigenen Währung die eigenen Exportchancen schmälern oder daß Abwertungen anderer Währungen konkurrierenden ausländischen Firmen Vorteile bringen. Natürlich können an einer Währungsunion nur Staaten teilnehmen, deren ökonomische Entwicklung nicht zu sehr voneinander abweicht; eine Währungsunion zwischen Erst- und Drittweltstaaten ist daher ausgeschlossen. Die Preise, Zinsen, das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung dürfen bei den Teilnehmerländern nicht zu sehr voneinander abweichen, sondern sie sollen sich sogar einander annähern, also konvergieren, um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Die Konvergenzkriterien in der Europäischen Währungsunion sind:
Preisstabilität. Die Preisstabilität ist das wesentlichste Ziel der Geldpolitik, wie sie von der Europäischen Zentralbank betrieben wird. Als Richtwert gilt, die Preissteigerungsrate pro Jahr unter zwei Prozent zu halten.
Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung. Teilnahmestaaten der Währungsunion und Beitrittskandidaten dürfen nur ein Haushaltsdefizit aufweisen, das nicht höher liegt als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Staats-Verschuldung darf 60 Prozent des BIP nicht überschreiten. 3. Währungsstabilität. EU-Staaten, die nicht Mitglied der Währungsunion sind, können ihr erst beitreten, wenn sie am Wechselkursmechanismus teilnehmen und ihre Währungen gegenüber dem Euro zwei Jahre lang stabil geblieben sind. Von den derzeit fünfzehn Staaten der EU nehmen vier noch nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Dabei handelt es sich um Dänemark, Griechenland, Großbritannien und Schweden. Für diese Währungen wurde in Bezug auf den Euro der Europäische Wechselkursmechanismus geschaffen. Die Teilnahme an diesem Mechanismus ist freiwillig, jedoch eine Bedingung für den künftigen Beitritt zur Währungsunion. Großbritannien (Britisches Pfund) und Schweden (Schwedische Krone) nehmen bislang nicht am Wechselkursmechanismus teil, Dänemark (Dänische Krone) und Griechenland (Drachme) seit dem 1. Januar 1999. Außer Griechenland erfüllen die EU-Staaten, die (noch) nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion sind, die Konvergenzkriterien. Zwei wichtige Vertragswerke bilden die Basis der Währungsunion, und zwar der Maastrichter Vertrag als auch der im Dezember 1996 in Dublin abgeschlossene Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union.
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