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Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
1989 im Rahmen der
EG
-
Harmonisierung
neu geschaffene
Rechtsform
des europäischen
Gesellschaftsrecht
s. Danach
haben
kleinere und mittlere
Unternehmen
unter 500
Arbeitnehmer
n aus
EG
-
Mitgliedstaaten
seit 1. 7. 1989 die Möglichkeit, grenzüberschreitende
Kooperation
en in
Form
der
EWIV
zu betreiben, wobei diese
Rechtsform
selbst keine eigenen
Gewinne
erwirtschaften
soll
, sondern lediglich im Sinne einer
Holding
als
Dachgesellschaft
zu
nutzen
ist. In der
Praxis
hat diese
Rechtsform
noch kaum Bedeutung. Die Grundstruktur ähnelt der deutschen Offenen
Handelsgesellschaft
(
OHG
) . Auch hier
haben
die
Gesellschafter
gemeinschaftliche
Geschäftsführungsbefugnis
und haften unbeschränkt und
gesamtschuldnerisch
. Die
EWIV
ist am
Kapitalmarkt
nicht
emissionsfähig
.
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