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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

Im Dezember 1991 wurde vom Rat der Europäischen Union in Maastricht der Vertrag über die Europäische Union vereinbart. Er ist nach der Ratifizierung durch alle Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft (EG) im November 1993 in Kraft getreten. Seither wird von der Europäischen Union (EU) gesprochen. Kernstück dieses Vertrages ist die Vollendung einer Wirtschafts- und Währungsunion für Europa durch die Ergänzung der wirtschaftlichen Integration durch die Europäische Währungsunion (EWU). In einer ersten Stufe der Währungsunion (Beginn 1. Juli 1990) wurde die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik der EU-Mitgliedsländer verwirklicht. In der zweiten Stufe (Beginn 1. Januar 1994) wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB) gegründet. Dem Gebot, den noch nicht autonomen nationalen Zentralbanken Unabhängigkeit zu gewähren, wurde inzwischen von allen EU-Ländern (Ausnahme Großbritannien
) entsprochen. Seit Beginn der zweiten Stufe gilt das Verbot der Notenbankfinanzierung öffentlicher Defizite und eine verstärkte Überwachung der Wirtschaftsund Finanzpolitik der Mitgliedsländer. In der dritten Stufe (Beginn 1. Januar 1999) wird die Währungsunion vollendet. Der bedeutendste Schritt hierzu ist die unwiderrufliche Fixierung des Euro-Wechselkurses gegenüber den Währungen der Teilnehmerländer und damit implizit die Festlegung der Umrechnungskurse der nationalen Währungen untereinander. Die Kompetenz für die Geldpolitik geht auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über. Das Übergangsszenario des Madrider EU-Gipfels vom Dezember 1995 sieht drei Phasen (A, B und C) vor. Phase A dauert von Anfang Mai 1998 bis Ende 1998 und dient der Vorbereitung des Übergangs. Sie beginnt mit der Entscheidung des Europäischen Rates über den Teilnehmerkreis. Unmittelbar danach werden die EZB und das ESZB errichtet und mit der Herstellung von Euro-Banknoten und Euro-Münzen begonnen. Die auf dem Amsterdam-Gipfel beschlossene Rechtsverordnung über die Einführung des Euro wird von den teilnehmenden Ländern perl. Januar 1999 in Kraft gesetzt, und andere übergangsnotwendige Rechtsakte werden verabschiedet. Es ist die wichtige Phase der Vorbereitung auf die EWWU, insbesondere im Finanz- und Bankensektor. Da nicht alle Staaten der EU von Anbeginn an der EWWU teilnehmen werden, soll in einem Vertrag der EZB mit diesen Staaten ein neuer Wechselkursverbund, das EWS II, errichtet werden (Europäisches Währungssystem (EWS)). Phase B (Beginn 1.Januar 1999, maximale Dauer drei Jahre) sieht den Start der EWWU und die marktgesteuerte Umstellung des privaten Sektors auf den Euro vor. Der Umstellungsgrundsatz lautet dabei: «Keine Behinderung, kein Zwang bei der Euroverwendung». Der Euro existiert in Phase B nur als Buchgeld. Zu ihrem Beginn werden die Wechselkurse unwiderruflich fixiert, und die EZB übernimmt die alleinige Verantwortung für die Geldpolitik. Das Großbetragszahlungssystem TARGET (Transeuropäisches Automatisches Echtzeit-Bruttoabrechnungs-Ex-preß-Überweisungs-System) wird eingeführt. Es ist zu erwarten, daß neben der sofortigen Umstellung der Geld- und Devisenmärkte auch ein Großteil der Wertpapiermärkte und Clearingsysteme frühzeitig zum Euro übergehen. Staatliche marktgängige Neuemissionen erfolgen ab dem I.Januar 1999 in Euro. Auch liquide Altanleihen werden sogleich umgestellt. Am Ende der Phase B wird die Umstellung des privaten und öffentlichen Sektors auf den Euro abgeschlossen sein. Phase C (Beginn spätestens 1. Januar 2002, maximale Dauer bis zum 1. Juli 2002) dient dem Bargeldaustausch. Der Euro wird mit ihrem Beginn gesetzliches Zahlungsmittel. An ihrem Ende verlieren die nationalen Münzen und Banknoten diese Eigenschaft. Sie können aber gebührenfrei weiterhin umgetauscht werden.

 

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