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Europäische Wirtschafts und Währungsunion

(engl. European Economic and Monetary Union) Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion (EWWU) erfolgte 1992 durch den Maastrichter Vertrag. Entscheidend beeinflusst von dem 1988 erarbeiteten DelorsBericht (benannt nach dem damaligen EG Kommissionspräsidenten Jacques Delors) und dem darin vorgeschlagenen Drei Phasen Konzept zur weiteren konkreten Ausgestaltung des Übergangs wurden innerhalb der ersten Phase (1.7.1990 bis 31.12.1993) die nationalen Wirtschafts und Währungspolitiken koordiniert. Die zweite Phase (1.1.1994 bis 31.12.1998) beinhaltete insbesondere die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der Europäischen Zentralbank (EZB). In der dritten Phase (ab 1.1.1999) war der Übergangsprozess endgültig abzuschließen. Durch Beschluss des Europäischen Rates vom 2.5.1998 wurden zunächst elf Staaten (sog. EU 11), die zu diesem Zeitpunkt die für die Teilnahme an der EWWU vorgeschriebenen Konvergenzkriterien des Maastrichter Vertrags erfüllten, in die Währungsunion aufgenommen (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien). Die Konvergenzkriterien
sind: a) ein hohes Maß an Preisniveaustabilität: Die durchschnittliche Inflationsrate (p Inflation) darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten EU Länder liegen. b) Ein nicht zu hohes Haushaltsdefizit: Das laufende Budgetdefizit des Gesamtstaates darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten. Außerdem darf der öffentliche Schuldenstand nicht höher als 60 % des BIP sein. c) Die engen Bandbreiten des EU Wechselkursmechanismus (p Wechselkurs) müssen in den vergangenen zwei Jahren eingehalten worden sein. d) Der durchschnittliche langfristige Nominalzins Zinsen) darf im Jahr der Prüfung urn nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz der drei preisstabilsten EU Länder gelegen haben.

Am 1.1.2001 folgte die Teilnahme Griechenlands, so dass die Währungsunion nun zwölf Mitglieder (EU 12) umfasst. Großbritannien und Dänemark hatten sich bereits im Vorfeld der EWWU die Option der Nichtteilnahme vorbehalten, während Schweden gar nicht am EU Wechselkursmechanismus teilnahm und sich mit dem Referendum vom 14.9.2003 mehrheitlich gegen eine Mitgliedschaft in der Währungsunion entschied.

Der Euro (Währungszeichen: €) ist mit dem Beginn der dritten Phase einheitliche Währung der EWWU, zunächst als Recheneinheit im bargeldlosen Zahlungsverkehr; seit dem 1.1.2002 hat der Euro die nationalen Währungen im EuroRaum als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt (mit einer Übergangszeit bis zum 28.2.2002). Die Wechselkurse zwischen den Währungen der Mitgliedsländer und der neuen Währung Euro wurden zum 1.1.1999 unwiderruflich fixiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im EuroRaum die Geldpolitik der Teilnehmerstaaten von den nationalen Notenbanken übernommen.

Nach der beschlossenen Ost rweiterung der EU steht in absehbarer Zeit eine Erweiterung auch der EWWU an, sobald die Eintrittsbedingungen erfüllt sind.

 

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