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Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde zum 1.7.1998 gegründet. Sie bildet das Herzstück des Eurosystems; sie trägt die Gesamtverantwortung dafür, daß alle Aufgaben des Eurosystems entweder durch ihre eigene Tätigkeit oder durch die nationalen Zentralbanken erfüllt werden. Das Direktorium der EZB erteilt hierzu den nationalen Zentralbanken die erforderlichen Weisungen gemäß der Richtlinien und Entscheidungen des EZB-Rates.

Die Europäische Zentralbank (EZB) beeinflußt die ökonomischen Rahmendaten und damit das Verhalten der Kreditinstitute innerhalb der Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion, indem sie Mengen und Preise von Kapital durch ihre Mindestreserve-, Offenmarkt- und Fazilitätspolitik steuert.

Im Rahmen der Offenmarktpolitik kann die EZB durch Kauf oder Verkauf von Wertpapieren die umlaufende Geldmenge beeinflussen. Fazilitäten werden auf Initiative der Kreditinstitute genutzt. Diese haben
die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse über Nacht bei der EZB als verzinsliches Guthaben zu hinterlegen.

(EZB) (engl. European Central Bank) Die Europäische Zentralbank (EZB) ist durch den Vertrag von Maastricht («Vertrag über die Europäische Union») die in der Europäischen Wirtschafts und Währungsunion (EWWU) unabhängige Notenbank, die zusammen mit den nationalen Notenbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bildet. Das ESZB ist insofern vergleichbar mit dem früheren föderalen Aufbau der Deutschen Bundesbank (ehemalige Landeszentralbanken, heute 9 Hauptverwaltungen). Vorgänger der EZB war das in der zweiten Phase der EWWU gegründete Europäische Währungsinstitut (EWI), das die Gründung der EZB mit Sitz in Frankfurt am Main vorbereitete. Mit Beginn der dritten Phase und Realisierung der EWWU am 1.1.1999 übernahm die EZB von den nationalen Notenbanken der Teilnehmerländer der Währungsunion die alleinige geldpolitische Verantwortung. Ihr vorrangiges Ziel ist die Sicherung der Geldwertstabilität des Euro (Binnenwert). Kreditgewährung an Institutionen der Europäischen Union (EU), Mitgliedsregierungen oder andere staatliche Stellen ist ihr untersagt. Oberstes Beschlussorgan der EZB ist der EZB at. Der EZB at besteht aus den Mitgliedern des EZB Direktoriums sowie den nationalen Zentralbankpräsidenten der EWWU Mitgliedstaaten. Der Rat legt die Leitlinien der Geldpolitik fest, und das Direktorium, das aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht, setzt sie um. Entscheidungen des Rates werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei die Stimme des Präsidenten bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Eine Ausnahme liegt bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung der EZB vor. Hier entscheiden ausschließlich die nationalen Zentralbankpräsidenten. Ihre Stimmen werden gemäß den jeweiligen Kapitalanteilen gewichtet, die ihrerseits aufgrund des Bevölkerungs und BIP nteils ( Bruttoinlandsprodukt) der EWWU Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die EWWU Mitgliedstaaten haben die EZB aus ihren Dollar und Goldreserven mit einem Bestand an Währungsreserven ausgestattet, über die sie uneingeschränkt verfügen kann. Die EZB hat einen Jahresbericht zu erstellen, der unter anderem dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden muss.

 

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