Sollte nach den Plänen des Rats der Europäischen Gemeinschaften (EG) (5. Dezember 1978) zur weiteren Entwicklung des Europäischen Währungssystems (EWS) bis 1981 errichtet werden. Im Rahmen des EWF sollte die uneingeschränkte Verwendung der ECUas Reserveaktivum und als Instrument für den Saldenausgleich umgesetzt werden und ein einheitlicher Kreditrahmen geschaffen werden. Der EWF sollte den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (EFWZ)ablösen. Die Errichtung des EWF ist jedoch nicht mit Nachdruckbetrieben worden, da ihm endgültige Zentralbankfunktionen zugewiesen werden sollten. Dies traf bei den Mitgliedstaaten auf Widerspruch, die einen Souveränitätstransfer ihrer Geldpolitik sowie eine Änderung der bestehenden Gemeinschaftsverträge ablehnten. Durch die Ratifizierung des Vertrages über die Europäische Union wurde der Gedanke, einen Europäischen Währungsfonds als Koordinator eines europäischen Wechselkurssystems einzurichten, endgültig obsolet.