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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Vertiefung der seit 1972/73

bestehenden Freihandelszone zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und der Europäischen Union (EU) auf der Grundlage des 1994 in Kraft getretenen Vertrages über den EWR. Nach diesem werden faktisch 80% der für den Europäischen Binnenmarkt geltenden Regelungen (Ausnahme Agrarbereich) wie zum Beispiel die «vier Freiheiten» (das heißt die Öffnung der Grenzen für den Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) übernommen. Die Schweiz ist dem EWR nach einer Volksabstimmung nicht beigetreten. Nach dem Beitritt der drei EFTA-Staaten Finnland, Schweden und Österreich 1995 zur EU sind noch Island, Liechtenstein und Norwegen Mitglieder des EWR.

 

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