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EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)

Die EWWU stellt die derzeit am weitesten fortgeschrittene wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen Staaten dar. Sie reicht deutlich über eine Freihandelszone hinaus. Laut Maastricht-Vertrag (1992) mussten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zuerst den gemeinsamen Binnenmarkt (erste Stufe) schaffen und dann die Vorbereitungen für die Währungsunion treffen (zweite Stufe). Mit der Einführung des Euro am 1.1.1999 und dem damit verbundenen Übergang der geldpolitischen Verantwortung auf die Europäische Zentralbank (EZB) wurde eine neue Qualität der Wirtschaftspolitik in den Teilnehmerstaaten erreicht (dritte Stufe). Mit der gemeinsamen Währung ist ein vorläufiger Endpunkt der wirtschaftlichen Integration der Teilnehmerstaaten erreicht. Allerdings wird der Euro auch als Beginn einer neuen Phase der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit betrachtet. Es ist jedoch unklar, inwieweit es zu einer weiteren Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken kommt, oder ob es bei einem „Wettbewerb der Systeme“, etwa im Steuerrecht, bleiben wird. Seit dem 1.5.2004 umfasst die EU 25 Staaten. Die Mitgliedstaaten Dänemark, Schweden und Großbritannien sowie die zehn neuen Mitgliedstaaten haben den Euro noch nicht eingeführt.

 

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