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EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)
Die EWWU stellt die derzeit am weitesten fortgeschrittene
wirtschaftlich
e
Zusammenarbeit
zwischen einzelnen Staaten dar. Sie reicht deutlich über eine
Freihandelszone
hinaus. Laut Maastricht-
Vertrag
(1992) mussten die
Mitgliedstaaten
der
Europäischen Union
zuerst den gemeinsamen
Binnenmarkt
(erste Stufe) schaffen und dann die
Vorbereitung
en für die
Währungsunion
treffen (zweite Stufe). Mit der
Einführung
des
Euro
am 1.1.1999 und dem damit
verbundene
n Übergang der geldpolitischen
Verantwortung
auf die
Europäische Zentralbank (EZB)
wurde eine neue
Qualität
der
Wirtschaftspolitik
in den Teilnehmerstaaten erreicht (dritte Stufe). Mit der gemeinsamen
Währung
ist ein vorläufiger Endpunkt der
wirtschaftlich
en
Integration
der Teilnehmerstaaten erreicht. Allerdings wird der
Euro
auch als Beginn einer neuen Phase der wirtschaftspolitischen
Zusammenarbeit
betrachtet. Es ist jedoch unklar, inwieweit es zu einer weiteren
Abstimmung
der nationalen
Wirtschaftspolitik
en kommt, oder ob es bei einem „
Wettbewerb
der Systeme“, etwa im
Steuerrecht
, bleiben wird. Seit dem 1.5.2004 umfasst die
EU
25 Staaten. Die
Mitgliedstaaten
Dänemark
,
Schweden
und
Großbritannien
sowie die zehn neuen
Mitgliedstaaten
haben
den
Euro
noch nicht eingeführt.
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