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Exklusiwertrieb
[s.a. Kontraktmarketing] Exklusiwertrieb (
Alleinvertrieb
, Ausschließlichkeitsvertrieb) liegt vor, wenn ein
Hersteller
alle oder einen Teil seiner
Produkte
in einem festgelegten Gebiet ausnahmslos über einen
Vertragshändler
absetzt (
regional
e Alleinvertriebsberechtigung). Der
Hersteller
selektiert seine unmittelbaren
Handelspartner
(
Vertragshändler
) nach qualitativen und
quantitative
n
Kriterien
. I.d.
R
. wird in den
vertraglich
en
Vereinbarung
en mit dem unmittelbaren
Abnehmer
auch die Weitergabe der
Produkte
festgelegt.
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Exogene Variable
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