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Exklusiwertrieb

[s.a. Kontraktmarketing] Exklusiwertrieb (Alleinvertrieb, Ausschließlichkeitsvertrieb) liegt vor, wenn ein Hersteller alle oder einen Teil seiner Produkte in einem festgelegten Gebiet ausnahmslos über einen Vertragshändler absetzt (regionale Alleinvertriebsberechtigung). Der Hersteller selektiert seine unmittelbaren Handelspartner (Vertragshändler) nach qualitativen und quantitativen Kriterien. I.d.R. wird in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem unmittelbaren Abnehmer auch die Weitergabe der Produkte festgelegt.

 

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