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Export

Häufig verwendetes Synonym für den Begriff Ausfuhr des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Ausfuhr ist das Verbringen von Sachen und Elektrizität aus einem Wirtschaftsgebiete ein anderes Wirtschaftsgebiet gegen Bezahlung. Export umfaßt im weiten Sinne auch den aktiven Dienstleistungsverkehr. Der Export, der Import (Einfuhr) und der Transithandel stellen in ihrer Gesamtheit den Außenhandel eines Wirtschaftsgebietes dar. Die unentgeltliche Übertragung von Sachen und Dienstleistungen in Form von Geschenken gilt nicht als Export.

ist nach dem AußenwirtschaftsG das Verbringen von Sachen und Elektrizität aus dem Wirtschaftsgebiet nach fremden Wirtschaftsgebieten. Allgemein ist der Export der Übergang von Waren, Diensten oder Forderungen von Inländern an Ausländer. Man unterscheidet den Warenexport, der sich in der Handelsbilanz niederschlägt, den Dienstleistungsexport, der sich in der Dienstleistungsbilanz niederschlägt und den Kapitalexport, der sich in der Gold- und Devisenbilanz und in der Kapitalbilanz niederschlägt.

 

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