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Export
Häufig verwendetes Synonym für den Begriff
Ausfuhr
des
Außenwirtschaftsgesetz
es (
AWG
).
Ausfuhr
ist das Verbringen von
Sache
n und Elektrizität aus einem
Wirtschaftsgebiet
e ein anderes
Wirtschaftsgebiet
gegen
Bezahlung
. Export umfaßt im weiten Sinne auch den aktiven
Dienstleistungsverkehr
. Der Export, der
Import
(
Einfuhr
) und der
Transithandel
stelle
n in ihrer Gesamtheit den
Außenhandel
eines
Wirtschaftsgebiet
es dar. Die unentgeltliche Übertragung von
Sache
n und
Dienstleistungen
in
Form
von Geschenken gilt nicht als Export.
ist nach dem AußenwirtschaftsG das Verbringen von
Sache
n und Elektrizität aus dem
Wirtschaftsgebiet
nach fremden
Wirtschaftsgebiet
en. Allgemein ist der Export der Übergang von
Waren
, Diensten oder
Forderungen
von Inländern an Ausländer.
Man
unterscheidet den Warenexport, der sich in der
Handelsbilanz
niederschlägt, den Dienstleistungsexport, der sich in der
Dienstleistungsbilanz
niederschlägt und den
Kapitalexport
, der sich in der
Gold- und Devisenbilanz
und in der
Kapitalbilanz
niederschlägt.
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Export Credit Agency (ECA)
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Ausgleichsbank
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