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Exporteur

Häufig verwendetes Synonym für den Begriff Ausführer, der Sachen oder Elektrizität (im weiten Sinne auch Dienstleistungen) gegen Bezahlung in fremde Wirtschaftsgebiete verbringt oder verbringen läßt. Nur der Exporteur ist berechtigt verbindliche Erklärungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gegenüber Behörden abzugeben.

 

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Weitere Begriffe : CAVD-Test Größte-Restbearbeitungszeit- Regel Anrechnung von Bilanzaktiva auf das haftende Eigenkapital
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