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Exportfinanzierung durch Kreditinstitute

1. Begriff: Finanzierung von Exportgeschäften (Ausfuhr) durch Banken und Sparkassen, wobei zwischen kurzfristiger Exportfinanzierung (Finanzierung bis zu einem Jahr) sowie mittel- und langfristiger Exportfinanzierung unterschieden wird. Von Exporteuren können Kredite zur Vorfinanzierung eines Ausfuhrgeschäftes (finanzielle Überbrückung von Einkauf bzw. Herstellung, Transport usw.) oder/und zur Finanzierung der Abwicklung eines Ausfuhrgeschäftes (Zielgewährung an ausländischen Käufer) benötigt werden. ? 2. Kurzfristige Exportfinanzierungen: Die Zurverfügungstellung und Abwicklung von kurzfristigen Ausleihungen erfolgt grundsätzlich in den vom Inlandsgeschäft her bekannten Kreditformen (Kontokorrent-Kredite, Diskontkredite, Darlehen, Akzeptkredite einschließlich Privatdiskonten). Exportgeschäft
e mit ihren speziellen Risiken bedingen jedoch besondere, auch die Zahlungsbedingungen im Außenhandel berücksichtigende Finanzierungsformen und auf die Abwicklungsinstrumente des Exportes (Dokumenteninkasso und Dokumentenakkreditiv) abgestellte Kredite. So haben sich Spezialformen von Bankkrediten herausgebildet (Dokumentenbevorschussung [Exportvorschüsse], Dokumentenankauf [Negoziierung von Dokumenten], Währungsbarkredite, Rembourskredite, Negoziierungskredite, Bankers' Acceptances), die durch das Exportfactoring und durch Eurofinanzierungen (Euro-Kredite) ergänzt werden. Kredite werden in DM/Euro oder in Fremdwährung (Währungskredite) zur Verfügung gestellt. ? 3. Mittel- und langfristige Exportfinanzierungen: Mittelfristige Exportfinanzierung (ein bis vier Jahre) und langfristige Exportfinanzierungen (länger als vier Jahre) erfolgen als Lieferantenkredite (Kredit einer deutschen Bank an den deutschen Lieferer, der seinerseits dem ausländischen Abnehmer Zahlungsziele einräumt [Exporteurrefinanzierung]), als Bestellerkredite (Finanzkredite einer deutschen Bank an den ausländischen Abnehmer eines deutschen Lieferers zur Ablösung von Verbindlichkeiten [Abnehmerfinanzierung]) und in Form von Forfaitierungen. Träger dieser Finanzierungen sind (mit unterschiedlichen Schwerpunkten) die Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (als Kreditinstitute mit Sonderaufgaben) und die Universalbanken. In Deutschland werden mittel- und langfristige Exportgeschäfte durch zinsgünstige Finanzierungsmaßnahmen und durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes (Exportkreditversicherung) gefördert.

 

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