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Exportgemeinschaften

Exportgemeinschaften bilden eine institutionalisierte Form der Kooperation im Außenhandel (Allianzen, strategische). Hier arbeiten meist mehrere Hersteller mit absatzmäßig komplementären Produkten zur Durchführung des Exports in bestimmte Länder über ein gemeinschaftlich getragenes Exportbüro zusammen.

Vorteile von Exportgemeinschaften sind:

- Reduzierung der Exportkosten durch Aufteilung auf mehrere Partner

- Teilung des Risikos

- Nutzung von gegenseitigen Stärken und Ressourcen

- Erzielung eines größeren Exportvolumens durch gemeinsames Auftreten

der, 1992a, S. 744). Die Möglichkeit der Gründung von Exportgemeinschaften mit anderen am Direktexport interessierten Herstellern (z.B. in Form einer BGB-Gesellschaft) eignet sich insbesondere für Unternehmen, die sich teure eigene Exportorganisationen nicht leisten können (z.B. klein-und mittelständische Unternehmen) oder wollen, weil sie nur sporadisch exportieren (vgl. Mahefa, 1998, S. 531). Nach Walldorf existieren die in Übersicht 43 aufgeführten Intensitätsstufen von Exportgemeinschaften (vgl. Walldorf, 1992, S. 452).

- Ausnutzung von Größenvorteilen im Auslandsgeschäft.

Diesen stehen folgende Nachteile gegenüber:

- Abhängigkeit von Partnern

- Erfolgs-/Gewinnteilung

- langwierige Abstimmungs- und Entscheidungsprozeduren

- hohes Konfliktpotenzial (vgl. Hüner-berg, 1994, S. 125).

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