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externe Kosten

Externe Kosten (soziale Kosten, volkswirtschaftliche Kosten) sind solche Kosten, die nicht von den sie verursachenden Wirtschaftssubjekten getragen, sondern der Gesellschaft oder Dritten aufgebürdet werden.

Problem:
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, daß möglichst wenig externe Kosten entstehen. Die bisherigen externe Kosten müssen vom Verursacher getragen werden (Internalisierung externer Kosten), damit es für ihn reizvoll wird, sie zu vermeiden (Verursacherprinzip).

Beispiel:
Einwegflaschen mögen sich betriebswirtschaftlich rechnen, volkswirtschaftlich fallen zusätzliche Kosten für Müllbeseitigung an.

Für eine einzelne Unternehmung mag es vorteilhaft sein, Abwässer nicht oder schlecht geklärt in den Fluß zu entlassen, gesamtwirtschaftlich fallen dadurch Zusatzkosten für die Trinkwasseraufbereitung an sowie für Bau und Unterhaltung von Schwimmbädern, wenn man in den Flüssen und Seen nicht mehr schwimmen darf.

Gegensatz:
externer Nutzen (der Imker erntet den Honig, stellt aber die weitaus größere Bestäubungsleistung seiner Bienen der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung
).

sind Kosten, die im Rahmen der Ökologie diskutiert werden. Es sind gesellschaftliche Kosten, die nicht von den verursachenden Betrieben getragen werden, sondern der Gesellschaft aufgebürdet werden. Beispiele: Umweltbelastung durch Einwegflaschen, nichtgeklärte Abwässer, nicht gereinigte Abgase. Diese Tatbestände verursachen für die Gesellschaft Kosten, die in keine betriebliche Kalkulation Eingang finden. Durch wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen muß der Gesetzgeber danach streben, daß externe Kosten möglichst nicht entstehen.

 

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