A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Externe Revision
Unter externer
Revision
sind die Überwachungsmaßnahmen zu
verstehen
, die von prozeßunabhängigen und
betriebsfremd
en Personen (
z
.
B
. Wirtschaftsprüfung,
steuerlich
e
Außenprüfung
etc.) mit dem
Ziel
vorgenommen werden, festzustellen, ob Zustände oder Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt wurden. Bei der Internen
Revision
werden die Überwachungsmaßnahmen dagegen von prozeßunabhängigen, aber betriebsangehörigen Personen durchgeführt. Bei der
extern
en
Revision
steht als Prüfungsziel der
Schutz
externer, aber auch
interner
Koalitionsteilnehmer im Vordergrund , dagegen bei der internen
Revision
der
Schutz
der
Unternehmung
.
Sicherheit
und
Ordnungsmäßigkeit
sind die wichtigsten Beurteilungsmaßstäbe bei der
extern
en
Revision
, während bei der internen
Revision
in erster Linie nach den
Kriterien
Wirtschaftlichkeit
und
Ordnungsmäßigkeit
beurteilt wird. Hinsichtlich der
Prüfungsmethoden
ist folgende Unterscheidung von Bedeutung: bei der
extern
en
Revision
steht die Buchprüfung (
Financial Auditing
) im Vordergrund , dagegen bei der internen
Revision
die
Systemprüfung
(
Operational Auditing
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
externe Kosten
Externe Überwachungssysteme
Weitere Begriffe :
Kaufphasenansatz
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wertpapierarbitrage
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum