Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Fachgeschäft

Fachgeschäft Diese Betriebsform des 1 irizelhandels bietet Waren einer bestimmten Branche an (z. B. Textilien, Elektrogeräte). Den Kunden wird ein breites Sortiment präsentiert, also z. B. Textilien aller Art oder Elektrogeräte aller Art. Im Unterschied zum Fachgeschäft führt das Spezialgeschäft ein tiefes Sortiment (d. h.: besonders große Auswahl) einer bestimmten Warengattung, beispielsweise Hemden aller Art (aus der Textilbranche) oder Lampen aller Art (aus der Elektrobranche).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fachbodenregal
Fachhandel

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Ausfuhrabgaben Treugeber, -händer, -handwesen Deliktsrecht
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum