A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Faktisches Arbeitsverhältnis
{Arbeitsverhältnis). Für die Dauer seines Bestehens
haben
Arbeitnehmer
und
Arbeitgeber
die selben
Rechte
und Pflichten wie beim regulären
Arbeitsverhältnis
bzw.
Arbeitsvertrag
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Faktischer Konzern
Faktor
Weitere Begriffe :
Zahlungsmittelwirtschaft
Kostenrechnungsentwicklungsform
Finanzierungstheorie
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum