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Faustpfand
ist die im
Besitz
des
Gläubiger
s befindliche
Sache
, die zur
Sicherung
eines
Kredite
s an ihn
verpfändet
wurde. Es handelt sich hierbei um den
Lombardkredit
, der sich nach §§ 1204 ff BGB regelt.
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Telefonverkehr
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