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Faustpfand

ist die im Besitz des Gläubigers befindliche Sache, die zur Sicherung eines Kredites an ihn verpfändet wurde. Es handelt sich hierbei um den Lombardkredit, der sich nach §§ 1204 ff BGB regelt.

 

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Faulfracht
Faux Fret

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Telefonverkehr Anrechnungsverfahren, körperschaftsteuerliches Ersatzproblem
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