Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Fazilitäten

Fazilitäten sind Kreditlinien, die

(1) Korrespondenzbanken jeweils einander einräumen, um so die laufende Geschäftstätigkeit im internationalen Zahlungsverkehr schneller abwickeln zu können;

(2) die am Eurokreditmarkt den Kreditnehmern eingeräumt werden, die sich durch revolvierende Emissionen von Euronotes oder Euro DC's mittelfristig finanzieren, wobei die Programme durch Note Issuance Facilities (NIF's) oder Varianten (z. B. RUF's) unterlegt werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
FAZ-Performance-Index
Fazilitäten zur Finanzierung von Rohstoffausgleichslagern

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Kreditgarantiegemeinschaften Wirtschaftliche Lebensdauer Fehlzeiten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum