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Festgeld

befristete Einlage ( Termineinlage), die bei Kreditinstituten auf eine ex ante festgelegte Laufzeit (Mindestlaufzeit 30 Tage bzw. 1 Monat) angelegt wird. Der Zinssatz für Festgeld richtet sich nach den Geldmarktsätzen für vergleichbare Fristen. Einleger sind Privatkunden, Unternehmen und Kreditinstitute.
Einlagen bei Banken mit fest vereinbarter Laufzeit (z. B. 1, 3, 6 oder 12 Monate) und festem Zinssatz, der sich am Geldmarktsatz (Geldmarkt) orientiert. Nach Ablauf der Befristung entsteht eine Sichteinlage, sofern keine Verlängerung oder Rückzahlung vereinbart wird.


Termineinlage mit einem im Voraus vereinbarten Rückzahlungstermin. Die bis zur Fälligkeit fest vereinbarten Zinsen werden bei Fälligkeit vergütet. Zur Rückzahlung ist eine Kündigung nicht erforderlich.

sind Einlagen bei Banken, die mindestens einen Monat lang mit einer fest vereinbarten Laufzeit angelegt werden. Auch Beträge am Geldmarkt, die längerfristig bis zu einem festen Verfalltag ausgeliehen werden (z.B. Dreimonatsgeld, Ultimogeld).

Termineinlagen

 

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