A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Festpreis
Festpreise sind
standardisiert
e Rechenpreise (Standardpreise) zur
Bewertung
von
Kostengüter
n, die längere Zeit
konstant
gehalten und nur bei sich langfristig ändernden Marktverhältnissen angepaßt werden (
originäre Kostenwertarten
). Durch Festpreise erfolgt eine
Ausschaltung
von
Wertschwankung
en, d.h. die
Kostenrechnung
wird zur
Mengenrechnung
. Festpreise sollen auf durchschnittlichen
Marktpreis
en unter Berücksichtigung der zukünftigen
Entwicklung
beruhen. Die
Marktpreis
e sollen relativ stabil sein, evtl. können sie oszillierend um die Festpreise schwanken. Erfüllt der Festpreis die
Lenkungsfunktion des Kostenwertes
, so ist er für die Stückkalkulation (
Kalkulation
), die
Preispolitik
und die
Wirtschaftlichkeitskontrolle
(
Kontrolle
des Betriebsgebarens) geeignet. Gute
Verwendungsmöglichkeit
des Festpreises ist die
Produktivitätskontrolle
, da er
außerbetrieblich
e Faktoren ausschaltet; sowie die
Rentabilitätsrechnung
, falls er dem
Anschaffungspreis
entspricht. Festpreise sind besonders stark an den Rechnungszweck gebunden. Die
Bewertungsmethode
der
Kostengüter
mit Festpreisen wird als
Festpreissystem
bezeichnet.
Preisabweichung
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Festlaufzeit
Festpreis-Verfahren und Istpreis-Verfahren
Weitere Begriffe :
Kurzläufer
Accrued Interest
Verschulden vor Vertragsschluß
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum