A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Festpreis
Festpreise sind
standardisiert
e Rechenpreise (Standardpreise) zur
Bewertung
von
Kostengüter
n, die längere Zeit
konstant
gehalt
en und nur bei sich
langfristig
ändernden Marktverhältnissen angepaßt werden (
originäre Kostenwertarten
). Durch Festpreise erfolgt eine
Ausschaltung
von
Wertschwankung
en, d.h. die
Kostenrechnung
wird zur Mengenrechnung. Festpreise
soll
en auf durchschnittlichen
Marktpreis
en unter Berücksichtigung der zukünftigen
Entwicklung
beruhen. Die
Marktpreis
e
soll
en relativ stabil sein, evtl. können sie oszillierend um die Festpreise schwanken. Erfüllt der Festpreis die
Lenkungsfunktion des Kostenwertes
, so ist er für die Stückkalkulation (
Kalkulation
), die
Preispolitik
und die
Wirtschaftlichkeitskontrolle
(
Kontrolle
des Betriebsgebarens) geeignet.
Gut
e
Verwendungsmöglichkeit
des Festpreises ist die
Produktivitätskontrolle
, da er außerbetriebliche
Faktor
en ausschaltet; sowie die
Rentabilitätsrechnung
, falls er dem
Anschaffungspreis
entspricht. Festpreise sind besonders stark an den Rechnungszweck gebunden. Die
Bewertungsmethode
der
Kostengüter
mit Festpreisen wird als
Festpreissystem
bezeichnet.
Preisabweichung
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Festlaufzeit
Festpreis-Verfahren und Istpreis-Verfahren
Weitere Begriffe :
Spesen
Reihenfertigung
Schatzanweisungen
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum