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Fiktive Quellensteuer

Bestimmte Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, bescheinigen den Erwerbern ihrer Anleihen einen Quellensteuerabzug, ohne dass dieser tatsächlich abgezogen worden wäre. Der fiktive Abzug kann auf die deutsche Steuer auf Kapitalerträge angerechnet werden.

Anrechnung einer Quellensteuer, die von einem ausländischen Staat bescheinigt worden ist, jedoch nicht bezahlt wurde. Anleihen mit einer fiktiven Quellensteuer bieten festverzinsliche Wertpapiere, deren Schuldner meist Entwicklungs- oder Schwellenländer sind. Die Anleger werden dabei so gestellt, als ob sie in dem jeweiligen Schuldnerland die Zinsen schon versteuert hätten. Tatsächlich findet aber kein Abzug statt — daher »fiktive Quellensteuer«. Bis zu 20 % Bonus auf die Zinssteuerschuld werden mit Anleihen folgender Schuldner erzielt:
Brasilien                     20 %
Korea                         20 %
Indien                        15 %*
Argentinien                 15 %
China                   15%
Malaysia                     15 %
Portugal                     15 %
Griechenland              10 %
Indonesien                 10 %
Türkei                        10 %
* 50 % der deutschen Steuern, aber mindestens 15 %. Siehe auch: Quellensteuer

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