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Fiktive Quellensteuer

Bestimmte Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, bescheinigen den Erwerbern ihrer Anleihen einen Quellensteuerabzug, ohne dass dieser tatsächlich abgezogen worden wäre. Der fiktive Abzug kann auf die deutsche Steuer auf Kapitalerträge angerechnet werden.

 

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