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Finalität

Liegt vor, wenn der beobachtbare Zusammenhang von Ursache und Wirkung (Kausalität) auf eine bewußte Zielsetzung und Mittelwahl zurückgeführt werden kann (finale Beziehung zwischen Mittel und Zweck).

Die Finalität stellt die geeignete Erklärungsform für zielgerichtetes menschliches Handeln dar. In diesem Sinne kann der Leistungserstellungsprozeß als Finalprozeß interpretiert werden. Die geplante Leistungserstellung ist der Zweck, für dessen Erreichung geeignete Produktionsfaktoren und Prozeßbedingungen als Mittel ausgewählt werden (Faktorkombination).

Der Einsatz der Produktionsfaktoren (Ursache) führt dazu, daß diese verbraucht werden (Mengenkomponente der Kosten) und gleichzeitig die Leistung entsteht (Wirkung). Damit sind Kosten als (Neben-)Wirkung der Leistungsentstehung anzusehen. Zwischen Kosten und Leistung besteht daher keine Mittel-Zweck-Beziehung

(siehe auch Verursachungsprinzip).

 

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