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Finanzamt
Örtliche
Finanzbehörde
n, die in sachlicher Hinsicht für die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der meisten
Steuern
zuständig sind. Sie
verwalten
neben den
Landessteuer
n auch bestimmte
Bundessteuern
sowie die
Gemeinschaftssteuern
im
Auftrag
des Bundes.
Auch die Steueraufsicht und die Verfolgung von
Steuerordnungswidrigkeit
en und
Steuervergehen
gehören zu den
Aufgabe
n der Finanzämter. Für die
Gemeinden
setzen die Finanzämter die sog.
Realsteuern
fest (
Grundsteuer
,
Gewerbesteuer
) und zerlegen gegebenenfalls Steuermessbeträge. Nach der örtlichen
Zuständigkeit
sind zu unterscheiden:
Wohnsitzfinanzamt
,
Betriebsfinanzamt
, Lagefinanzamt und Tätigkeitsfinanzamt.
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