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Finanzanzeigen

(1) Bekanntmachungen einer Unternehmung zur Information der Wertpapierbesitzer und der darüber hinaus interessierten Öffentlichkeit (z. B. Einberufung einer Hauptversammlung, Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Zulassungsprospekte in Börsenblättern, Einlösung von Dividenden- und Zwischenscheinen).
(2) Informationen von Banken, Finanzmaklern, Versicherungen etc. über ihre Tätigkeit. Beispiel: Mitwirkung z. B. in Emissionskonsortien ( Tombstones, z. B. Anzeigen mit Ranking in EUROMONEY), bei Projektfinanzierungen, bei Unternehmensfusionen etc.

 

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