Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Finanzbehörde

Im Gesetz über die Finanzverwaltung geregelter Aufbau der für die Besteuerung zuständigen Behörden. Demnach werden Bundesfinanzbehörden und Landesfinanzbehörden unterschieden. Innerhalb dieser Gruppen ergibt sich folgender Aufbau. Auffallend ist die Doppelzuordnung der Oberfinanzdirektionen. Das hängt damit zusammen, dass die Länder zum Teil für Bundessteuern die Verwaltung übernehmen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Finanzbedarf
Finanzbuchführung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bestellmengenformel Investitionsobjekt RIB-Nr.
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum