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Finanzdienstleistungen
(Financial Services) umfassen allgemein alle Dienstleistungen, die von Kreditinstituten, Versicherungen und sonstigen Nichtbanken angeboten werden. Dies sind insbesondere sämtliche traditionelle Formen von Bank- und Versicherungsdienstleistungen. Aufgrund der juristisch gebotenen unternehmerischen Trennung von Banken und Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1-9 KWG; § 1 Abs. 1 VAG, § 7 Abs. 2 VAG) gibt es im rechtlichen Sinne keine Möglichkeit, daß Banken oder/und Versicherer oder/und sonstige Finanzintermediäre einheitliche und umfassende Finanzdienstleistungen anbieten. Banken und/oder Versicherer können somit lediglich ihre jeweiligen originären Dienstleistungen offerieren, wodurch ? gemessen an den potentiellen Möglichkeiten und ggf. aus der Sicht des Kunden ? die angebotene Finanzdienstleistung oftmals unvollkommen erscheint. Aufgrund der inzwischen veränderten Lage an den Finanzmärkten trachten die Anbieter von Finanzdienstleistungen inzwischen danach, ein möglichst umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen (Allfinanz ) zu offerieren.
Als Möglichkeiten bieten sich grundsätzlich folgende Wege an, wobei die Praxis inzwischen zahlreiche Varianten entwickelt hat:
? Gründung von Tochterunternehmen,
? Beteiligung an anderen Unternehmen,
? Kooperation mit anderen Unternehmen (Versicherungen oder/und Banken),
? Gründung von Tochterunternehmen sowie Praktizierung von Kooperationen,
? Beteiligungen an anderen oder/und Kooperationen mit anderen Unternehmen.
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