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Finanzierungsersatz

(Finanzierungssurrogate) umfaßt alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, einen ursprünglich gegebenen Kapitalbedarf zu senken, um so auf entsprechende Finanzierungsmaßnahmen teilweise oder vollständig zu verzichten. Die Motive sind unternehmensinterner Art (z. B. Kostengesichtspunkte, Souveränitätsstreben) und/oder unternehmensexterner Art (z. B. mangelndes Kapitalangebot in bestimmten Marktsegmenten). Grundsätzlich bieten sich folgende drei Ansatzpunkte:
? Vermögensliquidation als Kapitalersatz (z. B. Verkürzung der Umschlagdauer, Verkauf von Forderungen, Forfaitierung, Pensionsgeschäfte);
? Fremdeigentum als Vermögensersatz (z. B. Pacht einer Unternehmung als Ganzes, Leasing);
? Funktionsausgliederung als Substanzersatz (z. B. Franchising, Factoring).

 

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