A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Finanzierungsersatz
(
Finanzierungssurrogate
) umfaßt alle
Maßnahmen
, die darauf ausgerichtet sind, einen ursprünglich gegebenen
Kapitalbedarf
zu
senke
n, um so auf entsprechende
Finanzierungsmaßnahme
n teilweise oder vollständig zu verzichten. Die Motive sind unternehmensinterner Art (
z
.
B
. Kostengesichtspunkte, Souveränitätsstreben) und/oder unternehmensexterner Art (
z
.
B
. mangelndes
Kapitalangebot
in bestimmten
Marktsegmente
n). Grundsätzlich bieten sich folgende drei Ansatzpunkte:
? Vermögensliquidation als Kapitalersatz (
z
.
B
. Verkürzung der Umschlagdauer,
Verkauf
von
Forderungen
,
Forfaitierung
,
Pensionsgeschäfte
);
? Fremdeigentum als Vermögensersatz (
z
.
B
.
Pacht
einer
Unternehmung
als Ganzes,
Leasing
);
? Funktionsausgliederung als Substanzersatz (
z
.
B
.
Franchising
,
Factoring
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Finanzierungsarten
Finanzierungsformen
Weitere Begriffe :
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Diskontierungsmethode
MDS
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum