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Finanzierungsgesellschaften

F. sind Unternehmen, die bankähnliche Geschäfte betreiben, insbesondere bestimmte Funktionen bei der Unternehmensfinanzierung übernehmen, ohne daß die von ihnen betriebenen Geschäfte « Bankgeschäfte im Sinne des KWG sind. Die Geschäfte der F., die z. T. auch von Banken betrieben werden, sind nicht weiter abgrenzbar, weil sie sich an den Erfordernissen der stark regulierten Finanzmärkte orientieren. Im Sprachgebrauch der Praxis rechnet man folgende Gesellschaften zu den F.: Abschreibungs oder Verlustzuweisungsgesellschaften sind Objektfinanzierungsgesellschaften, bei denen zur Finanzierung je eines Objektes eine große Anzahl von Kapitalgebern (Kommanditisten) zusammengebracht wird. In der jün geren Vergangenheit sind solch« Abschreibungsgesellschaften viel fach aus steuerlichen Überlegun gen heraus entstanden, nämlich fü Objekte, die durch die Steuerge setzgebung subventioniert werden FactoringGesellschaften schlie ßen mit Warenverkäufern Vertrag ab, wonach sie ständig deren Kaui preisforderungen bei ihrem Entst« hen erwerben, sie bei Fälligke einziehen und dabei auf eine Rückgriffsanspruch gegen die Warenverkäufer im Falle der Zahlungsunfähigkeit
des Drittschuldners verzichten. ForfaitierungsGesellschaften kaufen Forderungen aus Warenlieferungen oder Leistungen, insbesondere größere Wechselforderungen gegen ausländische Abnehmer, unter Ausschluß des Rückgriffs auf vorherige Forderungsinhaber an. Forfaitierungsinstitute existieren in der Schweiz und in England. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht emissionsfähigen Unternehmen auf unbestimmte Zeit und langfristigem Kündigungsausschluß. LeasingGesellschaften vermieten Investitionsgüter an Unternehmen.

 

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