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Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument („financial instrument“) ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei der einen Unternehmenseinheit zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einer anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder zu einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte sind entweder Bargeld, Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, vertragliche Ansprüche auf einen vorteilhaften Tausch von Finanzinstrumenten oder Ansprüche, Finanzinstrumente von einem anderen Unternehmen zu erhalten. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen vertragliche Verpflichtungen zur Übertragung von Finanzinstrumenten an andere Unternehmen sowie vertragliche Verpflichtungen zum nachteiligen Tausch von Finanzinstrumenten. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt bei erstmaliger Erfassung zu Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung sind im Regelfall sämtliche finanzielle Vermögenswerte mit dem beizulegendem Zeitwert („fair value“) zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten, die derivativen Finanzinstrumente und die Verbindlichkeiten im Rahmen des Hedge Accounting werden mit dem Fair Value bewertet.
die im § 1 KWG in Zusammenhang mit Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen häufig genannten Geschäfte wie
1. Wertpapiere (auch ohne Urkunde), nämlich Aktien;
Zertifikaten, die Aktien vertreten;
Schuldverschreibungen;
Genussscheine;
Optionsscheine;
andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind;
Wertrechte, wenn sie an einem geregelten Markt (Börse) gehandelt werden können.
II. Geldmarktinstrumente Forderungen, die keine Wertpapiere im Sinne von I sind und üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden (z.B. Schatzwechsel, Schatzanweisungen, kurzlaufende Schuldverschreibungen.
Devisen oder Rechnungseinheiten
Derivate
Als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von
1. dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten oder Waren oder Edelmetallen oder
2. dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten oder
3. Zinssätzen oder
b) anderen Erträgen.
Hierzu gehören beispielsweise Aktienindex-Fivfures, Aktienindex-Optionen, Aktienoptionen, Swapgeschäfte, Zinsoptionen.
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