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Finanzwissenschaft

Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre. Gegenstand der Finanzwissenschaft sind die ökonomischen Aktivitäten öffentlicher Haushalte und Parafisci (Parafiscus) und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft. Im Einzelnen werden der rechtliche und institutionelle Rahmen der öffentlichen Finanzwirtschaft (Finanzverfassung, Budgetplanung), die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Hand und der funktionale Bereich der Finanzwirtschaft (Konjunktur-, Verteilungspolitik etc.) analysiert.

Teilgebiet der Steuerwissenschaft, das sich mit den staatlichen Aktivitäten beschäftigt, die sich in Ausgaben oder Einnahmen des Staates niederschlagen (makroökonomische Betrachtungsweise). Dabei fallen unter den Staat neben dem Bund, den Ländern und den Gemeinden auch sogenannte Parafisci. Dies sind Sondervermögen des Bundes, Neben- und Schattenhaushalte (streitig).

ist eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaft, die sich mit den öffentlichen Finanzen und der wirtschaftlichen Aktivität des Staates in der Volkswirtschaft befaßt. Sie entstand im 17. Jhdt. aus den »Kameralwissenschaften« (Rechnung der Staatseinnahmen und -ausgaben).

 

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