Zölle, bei denen, im Gegensatz zu den Schutzzöllen, die Erzielung von Staatseinnahmen durch Belastung bestimmter Importwaren (zum Beispiel Genußwaren) und/oder Exportwaren verfolgt wird. Finanzzölle (auch Fiskalzölle genannt) stellen historisch das Hauptmotiv für den Ursprung des Zollwesens dar. Als Staatseinnahmen sind sie heute im wesentlichen nur noch in den Entwicklungsländern von Bedeutung.