Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Firmenbeständigkeit

Da beim Wechsel eines Unternehmensinhabers mitunter das wirtschaftliche Bedürfnis besteht, die den Kunden bekannte Firma zu erhalten, sieht das Gesetz (§§ 21, 22 HGB) diese Möglichkeit vor. Bei Fortführung der Firma ist ausdrückliche Einwilligung des bisherigen Inhabers oder dessen Erben erforderlich. Ein Nachfolgezusatz ist möglich: z.B. »Franz Maier, vormals Karl Schiller«, »Karl Schiller Nachf.« usw.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Firma
Firmenklarheit

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Ausgleichsfunktion des Lagers Nachsichtwechsel Collateral Security
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum