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fixe Kosten

Siehe Fixkosten

Unter fixe Kosten versteht man den Teil der gesamten Kosten, dessen Höhe sich bei Variationen des Beschäftigungsgrades nicht verändert. Ihnen liegen Entscheidungen über einen bestimmten Umfang betrieblicher Kapazität zugrunde. Man unterscheidet absolut-fixe Kosten und intervallfixe Kosten. Fixe Kosten lassen sich als Periodenkosten bezeichnen, die von der Menge der produzierten Kostenträger unabhängig sind und ihnen deshalb auch nicht zugerechnet werden sollten. Die traditionellen Vollkostenrechnungen bejahen jedoch den Zusammenhang zwischen fixen Kosten und Menge der erstellten Produkte und belasten mit Hilfe einer künstlichen Proportionalisierung die Kostenträger mit einem Fixkostenanteil. Hilfsinstrument ist dabei die Verwendung von Bezugsgrößen (z.B. der Fertigungszeit). Die Teilkostenrechnungen wollen nach dem Kostenverursachungsprinzip nur die proportionalen Kosten auf die Produkte
verrechnet wissen, während die fixen Kosten als kalenderzeitproportionale Kosten en bloc in das monatliche Betriebsergebnis (Betriebserfolg) übernommen werden sollen (Fixkostensammelkonto). In der Kalkulation wird im Sinne von Dekkungsbeiträgen verfahren (Bruttogewinnzuschlag). (Deckungsbeitragsrechnung, Fixkostendeckungsrechnung)

sind Kosten, die unabhängig vom Beschäftigungsgrad anfallen, weil im Rahmen der bestehenden Kapazität immer die Betriebsbereitschaft gewährleistet sein muß. Hierzu gehören z.B. Mieten, Abschreibungen, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Gebäuden, Versicherungsprämien usw. Von sprungfixen Kosten spricht man, wenn zusätzliche Maschinen in Betrieb genommen bzw. eingestellt werden oder zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden. Der Fixkostenblock steigt somit sprunghaft an.

 

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