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Fixkosten

Siehe auch: Kosten

Fixkosten sind Kosten, die in konstanter Höhe anfallen, unabhängig davon, welche Menge von einem Produkt erbracht wird. Die Kosten der Liegenschaft sind beispielsweise Fixkosten, die in gleichbleibender Höhe anfallen, unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter in einer Behörde tätig sind. Das Gegenstück zu den Fixkosten sind variable Kosten.

Anders gesagt sind Fixkosten Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit im allgemeinen während eines Betrachtungszeitraumes - unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsgrad (jedoch im Rahmen einer Kapazitätsstufe) - erforderlich sind.

Fixkosten sind typischerweise Kosten, die kurzfristig und nicht oder nur sehr begrenzt zu beeinflussen sind. Mittel- bis langfristig können jedoch alle Kosten als variabel und damit steuerbar angesehen werden.

Unter fixen Kosten versteht man den Teil der gesamten Kosten, dessen Höhe sich bei Variationen des Beschäftigungsgrades nicht verändert. Ihnen liegen Entscheidungen über einen bestimmten Umfang betrieblicher Kapazität zugrunde.

Man
unterscheidet absolut fixe Kosten und intervallfixe Kosten. Fixe Kosten lassen sich als Periodenkosten bezeichnen, die von der Menge der produzierten Kostenträger unabhängig sind und ihnen deshalb auch nicht zugerechnet werden sollten. Die traditionellen Vollkostenrechnungen bejahen jedoch den Zusammenhang zwischen fixen Kosten und Menge der erstellten Produkte und belasten mit Hilfe einer künstlichen Proportionalisierung die Kostenträger mit einem Fixkostenanteil. Hilfsinstrument ist dabei die Verwendung von Bezugsgrößen (z.B. der Fertigungszeit).

Die Teilkostenrechnungen wollen nach dem Kostenverursachungsprinzip nur die proportionalen Kosten auf die Produkte verrechnet wissen, während die fixen Kosten als kalenderzeitproportionale Kosten en bloc in das monatliche Betriebsergebnis (Betriebserfolg) übernommen werden sollen (Fixkostensammelkonto).


Siehe auch: fixe Kosten

Kosten, fixe

 

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