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Fixkostenzuschläge

werden im Rahmen von Teilkostenrechnungen zur Kalkulation angewandt. Für bestimmte Zwecke der Kalkulation werden auch im Rahmen von Teilkostenrechnungen die vollen Selbstkosten pro Kostenträger ermittelt. Hierzu ist es notwendig, auch sämtliche fixen Kosten, die in den Kostenstellen ausgewiesen sind, den Kostenträgern zuzurechnen: Als Zuschlagsgrundlage dienen die variablen Kosten. Für die Zwecke der Bestandsbewertung in Handels- und Steuerbilanz werden neben den variablen Herstellkosten die fixen Herstellkosten den Kostenträgern zugerechnet. Als Zuschlagsgrundlage dienen die variablen Herstellkosten. Somit werden den Kostenträgern mit Anwendung dieses Zuschlagssatzes auch fixe Herstellkosten anteilsmäßig gemäß den variablen Herstellkosten der Kostenträger zugerechnet (Siehe hierzu Fixkostenaktivierung).

 

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