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Fixkostenzuschläge
werden im Rahmen von
Teilkostenrechnung
en zur
Kalkulation
angewandt. Für bestimmte Zwecke der
Kalkulation
werden auch im Rahmen von
Teilkostenrechnung
en die vollen
Selbstkosten
pro
Kostenträger
ermittelt. Hierzu ist es notwendig, auch sämtliche
fixen Kosten
, die in den
Kostenstellen
ausgewiesen sind, den
Kostenträger
n zuzurechnen: Als
Zuschlagsgrundlage
dienen die
variablen Kosten
. Für die Zwecke der
Bestandsbewertung
in Handels- und
Steuerbilanz
werden neben den
variablen
Herstellkosten
die
fixen
Herstellkosten
den
Kostenträger
n zugerechnet. Als
Zuschlagsgrundlage
dienen die
variablen
Herstellkosten
. Somit werden den
Kostenträger
n mit
Anwendung
dieses
Zuschlagssatz
es auch fixe
Herstellkosten
anteilsmäßig gemäß den
variablen
Herstellkosten
der
Kostenträger
zugerechnet (Siehe hierzu
Fixkostenaktivierung
).
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