Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Flaggendiskriminierung

Bezeichnung für alle staatlichen Maßnahmen, die darauf zielen, den Seetransport mit Schiffen des eigenen Landes zu begünstigen (z.B. durch niedrigere Hafengebühren) bzw. den Transport mit ausländischen Flaggen zu benachteiligen (z.B. Zollaufschläge, Transportsteuern). Siehe auch Billigflaggen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fixwertprinzip
FLAIR

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Geschäftsfähigkeit Konzernabschluss, Grundsätze (GoK) Growth
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum