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Föderalismus
politisches Struktur- und (staatliches) Organisationsprinzip. Zusammenschluss mehrerer Gliedstaaten zu einem Gemeinwesen, ohne dass die einzelnen Gliedstaaten ihre Eigenständigkeit völlig aufgeben. Neben der Bundesrepublik Deutschland sind insbesondere die Schweiz und die USA föderativ organisiert.
Ein staatliches Organisationsprinzip, in dem es neben der staatlichen Zentralgewalt (die Bundesebene) auch eine Länderebene gibt, die verfassungsrechtlich über eigene Kompetenzen verfügt und grundsätzlich bei Gesetzesvorhaben des Bundes, die sie betreffen, ein Mitwirkungsrecht (Bundesrat) hat. Eine unklare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern oder Verschiebungen in der Zuordnung von Aufgaben (Ausgaben) und Einnahmen der staatlichen Gebietskörperschaften führen zwangsläufig zu Reformbedarf. Dies wird immer wieder an der „Blockadepolitik“ des Bundesrates deutlich, wenn entweder die Interessen der Bundesländer von denen des Bundes abweichen oder wenn parteipolitische Machtkalküle es opportun erscheinen lassen. Dieses Verhalten kann die Effizienz der Wirtschaftspolitik (Grenzen der Wirtschaftspolitik) erheblich einschränken.
vgl. Diktatur
s. Entscheidungsträger
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