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Forderung
1. Rechtlich: Anspruch eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner auf die Erbringung einer bestimmten Leistung.
2. Wirtschaftlich: Anspruch eines Gläubigers auf eine Geldzahlung, resultierend aus Warenlieferungen, erbrachten Leistungen, Wertpapieren etc.
(engl. receivable, trade accounts receivable, current receivables) Forderungen sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen, bei denen die Gegenleistung des Schuldners (z. B. Zahlung des Kaufpreises, Werk oder Dienstlohns) noch aussteht, das bilanzierende Unternehmen seine Leistung aber bereits erfüllt hat. Die Bilanzierung der Forderung erfolgt nach einseitiger Vertragserfüllung. Bis dahin handelt es sich lediglich um ein «schwebendes Geschäft». Forderungen gehören zum Umlaufvermögen und werden auf der Aktivseite (Aktiva) der Bilanz ausgewiesen. Ein so genannter Verkauf auf Ziel, bei dem der Lieferant dem Kunden gewährt, die Rechnung nach Ablauf einer vereinbarten Frist zu begleichen, führt zur Buchung einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Häufig werden auch nur diese Ansprüche als Forderungen angesehen.
ist der Anspruch eines Gläubigers, von einem Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses (Schuld) eine Leistung zu fordern, welche in einem Tun (z.B. Ausführung einer Reparatur) oder Unterlassen (z.B. Unterlassung der Entleerung von Abwässern) bestehen kann.
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