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Forfaitierung
auch: Forfaiting, Forfaitage
(franz. «á forfait», «in Bausch und Bogen»)
Sie ist ein Instrument der Außenhandelsfinanzierung. Der Forfaiteur (Exporteur; Export) verkauft seine verbrieften Forderungen an einen Forfaitisten (Bank oder Spezialinstitut) zu einem abgezinsten Zeitwert (Diskontierung). Gleichzeitig geht das Ausfallrisiko an den Finanzier über, und der Exporteur haftet nur noch für die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Forfaitierung beschreibt den Ankauf von längerfristigen Forderungen gegen einen Drittschuldner aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Finanzierungsinstitut (Forfaiteur). Das Finanzierungsinstitut stellt dem verkaufenden Unternehmen gegen eine entsprechende Sicherheitenstellung (z.B. Wechsel, Bankgarantien, Akkreditive) sofort Liquidität zur Verfügung und übernimmt somit eine Finanzierungs-, Delkredere- und Inkassofunktion. Bei der Forfaitierung handelt es sich, wie beim Factoring, um ein Finanzierungssurrogat.
Regreßloser Verkauf einer längerfristigen Forderung durch den Exporteur an eine Finanzierungsinstitution mit Stellung entsprechender Sicherheiten (z. B. Wechsel, Bankgarantie, Akkreditiv). Die Forfaitierung ist dementsprechend als eine auf Forderungsverkauf beruhende Vermögensliquidation zu verstehen, die Finanzierungs-, Delkredere- sowie Inkassofunktionen umschließt.
Unter Forfaitierung (a forfait = "in Bausch und Bogen") wird der regreßlose Verkauf von Wechsel- oder Buchforderungen aus Exportgeschäf ten verstanden. Das Delcredererisiko der abgetretenen Forderungen wird durch den Forfaiteur in der Regel durch Bankavale oder Bankgarantien abgesichert. Das Forfaitierung kann als ein Spezialfall des Factoring bezeichnet werden.
(engl. forfaiting) Die Forfaitierung stellt eine Finanzierungsmaßnahme besonders im Außenhandel dar, bei der ein Unternehmen kurz und mittelfristige Forderungen an ein Finanzierungsinstitut verkauft. Ein Rückgriffsrecht wird dabei ausgeschlossen. Im Gegensatz zum Factoring werden bei der Forfaitierung keine + Dienstleistungen übernommen.
Ankauf eines längerfristigen Solawechsels aus einem Außenhandelsgeschäft unter Verzicht auf das Recht zum Regreß bei Zahlungsunfähigkeit des Bezogenen durch eine Bank vom Exporteur. Der Wechsel wird vom Importeur ausgestellt und vom Exporteur ohne Haftungserklärung weitergegeben.
Sie bezeichnet den regreßlosen An- und Verkauf von kurz-, mittel- bis langfristigen Forderungen meist aus Exportgeschäften. Ein Forfaiteur kauft verbriefte Forderungen (Schuldtitel) des Exporteurs und läßt sich bestehende Sicherheiten durch Zession übertragen. Im Gegenzug zahlt er den Forderungsbetrag abzüglich eines Diskontabschlages an den Exporteur aus und fordert den Schuldner des Exporteurs zur Zahlung an ihn auf. Der Exporteur haftet dem Forfaiteur nur noch für Mängel aus dem Grundgeschäft und für das Bestehen der Exportforderung. Grundsätzlich muß es sich um eine abstrakte, unwiderrufliche und abtretbare Forderung handeln. Als Forderungsinstrumente eignen sich daher meist Wechsel, Akkreditive und Zahlungsgarantien von akzeptablen Banken. Buchforderungen sind forfaitierbar, wenn sie unwiderruflich und einredefrei bestehen.
Der Forfaiteur stellt an den Kauf derartiger Forderungen meist weitere vertragliche Anforderungen: Die Laufzeit darf einen bestimmten Zeitraum, der vom Schuldner, vom Schuldnerland und dem Betrag der Forderung abhängig ist (in der Regel zwischen sechs Monaten bis acht Jahre), nicht übersteigen; die Forderung muß auf eine gängige, frei konvertierbare Währung lauten; der Schuldner der Forderung muß eine zweifelsfreie Bonität aufweisen. Unter Umständen muß eine Bankbesicherung durch den Schuldner beigebracht werden.
Forfaitierungsgeschäfte werden national wie international überwiegend von Banken und spezialisierten Instituten betrieben. Die Forfaitierung weist gegenüber alternativen Finanzierungsformen folgende Vorteile auf: eine 100% ige Abwälzung des politischen und des wirtschaftlichen Risikos ohne Exportkreditversicherung; eine Verbesserung von Bilanzrelationen; ein Geschäft mit Zahlungsziel wird zum Bargeschäft, der Kreditrahmen wird geschont; Festzinssätze für die gesamte Laufzeit; Übernahme des Währungsrisikos durch den Forfaiteur; keine Belastung der betrieblichen Organisation durch Aufbewahrung von Wechseln, Einleitung von Inkassomaßnahmen usw.
Der Begriff Forfaitierung ist der französischen Sprache entlehnt (ä forfait = in Bausch und Bogen, pauschal). Unter Forfaitierung versteht man den (regreßlosen) Verkauf von Wechsel oder Buchforderungen aus Exportgeschäften. Die Einbringlichkeit der abgetretenen Forderungen wird in der Regel durch Bankavale oder Bankgarantien sichergestellt.
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