en), kommt auch die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) in Betracht, sofern der private Versicherungsmarkt keine geeignete Deckung zur Verfügung hält. Daneben gewährt die Bundesrepublik noch Sonderdeckungen, insbesondere die Beschlagnahmedeckung (Lagerdeckung), Deckungen im Zusammenhang mit Bauleistungsgeschäften oder Vermessungs- bzw. bestimmter sonstiger Leistungen sowie Deckungen für Leasing-Geschäfte mit dem Ausland.