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Formularverträge

Bezeichnung für (häufig von Verbänden) vorformulierte Vertragsklauseln, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen in eine Vielzahl einzelner Verträge einbezogen werden. Diese können dabei als Vordrucke ausgestaltet sein. ? Kreditinstitute verwenden Formularverträge i. S. von §1 I AGBG bei Geschäften mit Kunden, insbesondere beim Abschluss von (allgemeinen) Bankverträgen, bei der Krediteinräumung (Kreditvertrag) und -besicherung (Kreditsicherheiten).

 

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Weitere Begriffe : Verwahrung von Wertpapieren, Haftung Lernen, soziales Überzeugungen, empirische - nonempirische
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