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Formularverträge
Bezeichnung für (häufig von
Verbänden
) vorformulierte Vertragsklauseln, die als
Allgemeine Geschäftsbedingungen
in eine Vielzahl einzelner
Verträge
einbezogen werden. Diese können dabei als
Vordrucke
ausgestaltet sein. ?
Kreditinstitute
verwenden Formularverträge i. S. von §1 I AGBG bei
Geschäfte
n mit
Kunden
, insbesondere beim
Abschluss
von (allgemeinen) Bankverträgen, bei der Krediteinräumung (
Kreditvertrag
) und -
besicherung
(
Kreditsicherheiten
).
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